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ArbG Dresden, 04.10.2019 - 5 Ca 638/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 04.10.2019 - 5 Ca 638/19
- LAG Sachsen, 03.09.2021 - 1 Sa 358/19
- BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 4. Oktober 2019 - 5 Ca 638/19 - im Kostenpunkt vollständig und im Übrigen teilweise abgeändert und aus Gründen der Klarstellung insgesamt wie folgt gefasst:. - LAG Sachsen, 03.09.2021 - 1 Sa 358/19 Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 1 Sa 358/19 5 Ca 638/19 ArbG Dresden Verkündet am 03.09.2021 ... Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.
... hat das Sächsische Landesarbeitsgericht - Kammer 1 - durch den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts ... als Vorsitzenden und die ehrenamtlichen Richter Herr ... und Herr ... aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 02.08.2021 am 03.09.2021 für R e c h t erkannt: 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 04.10.2019, 5 Ca 638/19 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 04.10.2019, 5 Ca 638/19 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen,.
Die Beklagte beantragt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 04.10.2019 (Az.: 5 Ca 638/19) zurückzuweisen.